Strafrecht

Starker und & persönlicher Strafverteidiger mit über 30 Jahren Berufserfahrung.

Strafrecht

Strafrecht

Das Strafverfahren gliedert sich in drei wesentliche Verfahrensabschnitte auf. Der erste Verfahrenabschnitt ist das sogenannte Ermittlungsverfahren.
Hierbei werden von der Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei alle Tatsachen und Beweise zusammengetragen die be- und entlastend für den Verdächtigen sprechen.
Der zweite große Abschnitt ist das Zwischenverfahren. In diesem Verfahren entscheidet das Gericht, ob es die Anklage, welche die Staatsanwaltschaft verfasst hat zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
Der dritte große Abschnitt ist das Hauptverfahren, in welchem auch die mündliche Verhandlung gegen den Angeklagten stattfindet.
Um Ihre Rechte umfassend zu wahren ist es wichtig, dass Sie in jedem Verfahrensabschnitt anwaltlich vertreten sind.
Viele Straftaten sind mit einer Freiheitsstrafe bedroht, daher kann eine Verurteilung sehr weitreichende Konsequenzen für Ihr gesamtes Leben haben. Im Strafverfahren gilt der Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Dies hat auch zur Folge, dass man grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen. Da man, wenn man Betroffene/r eines Strafverfahrens ist, selbst oft nicht in der Lage ist, seine Rechte effektiv durchzusetzen, ist es wichtig sich rechtliche Unterstützung durch einen Verteidiger zu suchen.

Strafrecht

Strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung umfasst insbesondere folgende Gebiete:
• Abrechnungsbetrug
• Betäubungsmittelgesetz
• Betrug und Untreue (im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung)
• Drogendelikte (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz)
• Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub Erpressung usw.)
• Insolvenzstrafrecht
• Jugendstrafrecht
• Kapitaldelikte (Mord, Totschlag usw.)
• Körperverletzungsdelikte
• Korruptionsdelikte (z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
• Nebenklage
• Opferschutz
• Sexualdelikte (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung usw.)
• Zeugenbeistand
Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechtes, umfasst im wesentliche folgende Gebiete:
• Finanzwirtschaft (Steuer-, Zoll- und Subventionsdelikte)
• Gesamtwirtschaft (Kreditwirtschaft und Wettbewerbsordnung)
• Einzelwirtschaft (Insolvenzdelikte, Geheimnisverrat, Umweltstrafrecht, Kapitalanlagebetrug)

Steuerstrafrecht

Wir sind für unsere Mandanten in folgenden Gebieten tätig:
• Beratung von Unternehmen und Unternehmensgruppen präventiv und bei Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft
• Beratung von Einzelpersonen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
• Strafverteidigung vor den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte und Rechtsmittelgerichten
Rechtsanwalt Harald Hotze – Fachanwalt für Strafrecht – ist in Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit tätig, sein Kooperationspartner, Rechtsanwalt Martin Barduhn, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Frankfurt am Main, ist ebenfalls bundesweit als Strafverteidiger tätig.
Ergebnisorientiertheit, Kompetenz und Verhandlungsgeschick gewährleisten eine Vertretung auf höchstem strafprozessualen Niveau.
Arbeitsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz spielen keine untergeordnete Rolle mehr. Rechtsanwalt Harald Hotze hat als Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht hier die optimale Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete in seiner Person vereint.

Arbeitsstrafrecht

Er ist bestens vertraut mit diesem Rechtsgebiet auftretenden fachlichen Bezügen zu arbeits-, straf-, sozial-, verwaltungs- und dienstrechtlichen Vorschriften.
Bei der Vertretung von Arbeitnehmern ist hier zum einen sicherzustellen, dass niemand wegen möglicher straflich relevanter Verhaltensweisen am Arbeitsplatz rechtliche Nachteile erleiden muss, ohne dass zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass eine tatsächliche Tatbegehung nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang ist eine objektive und auch kritische Beurteilung der  Sach- und Rechtslage durch einen Spezialisten dringend erforderlich, um hier die richtigen rechtlichen Empfehlungen geben zu können und entsprechend danach im Sinne der Mandantschaft zu handeln.
Bei der Unterstützung von Arbeitgebern oder Unternehmen als hinzugezogener Berater, der dem Auftraggeber sachgerecht beistehen soll, wenn es um die Vermeidung oder die Aufdeckung von Straftaten geht, ist die Beauftragung eines Fachanwalts zwingend erforderlich, der zum einen arbeits- wie auch strafrechtliche Vorschriften als Fachanwalt genau einzuordnen weiß.
Deshalb sind hier in beiden Fällen verteidigungstaktische und verteidigungsstrategische Überlegungen besonders hervorzuheben, wie auch die sich daraus möglicherweise ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fortbestand oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wie auch für etwaige Schadensersatzverpflichtungen.
Insbesondere sind folgende Straftatbestände regelmäßig im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht anzutreffen:
–       § 263 StGB – Betrug.
–       § 266 a StGB – Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
–       § 201 StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen.
–       Straf und Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG).
–       Geheimnisverrat nach § 17 UWG.
–       Steuerstrafrecht und Beitragshinterziehung nach § 370 AO.

Strafrecht

Das Strafverfahren gliedert sich in drei wesentliche Verfahrensabschnitte auf. Der erste Verfahrenabschnitt ist das sogenannte Ermittlungsverfahren.
Hierbei werden von der Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei alle Tatsachen und Beweise zusammengetragen die be- und entlastend für den Verdächtigen sprechen.
Der zweite große Abschnitt ist das Zwischenverfahren. In diesem Verfahren entscheidet das Gericht, ob es die Anklage, welche die Staatsanwaltschaft verfasst hat zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
Der dritte große Abschnitt ist das Hauptverfahren, in welchem auch die mündliche Verhandlung gegen den Angeklagten stattfindet.
Um Ihre Rechte umfassend zu wahren ist es wichtig, dass Sie in jedem Verfahrensabschnitt anwaltlich vertreten sind.
Viele Straftaten sind mit einer Freiheitsstrafe bedroht, daher kann eine Verurteilung sehr weitreichende Konsequenzen für Ihr gesamtes Leben haben. Im Strafverfahren gilt der Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Dies hat auch zur Folge, dass man grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen. Da man, wenn man Betroffene/r eines Strafverfahrens ist, selbst oft nicht in der Lage ist, seine Rechte effektiv durchzusetzen, ist es wichtig sich rechtliche Unterstützung durch einen Verteidiger zu suchen.

Strafrecht

Strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung umfasst insbesondere folgende Gebiete:
• Arztstrafrecht
• Behandlungsfehler
• Abrechnungsbetrug
• Berufung
• Betäubungsmittelgesetz
• Betrug und Untreue (im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung)
• Drogendelikte (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz)
• Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub Erpressung usw.)
• Insolvenzstrafrecht
• Internetkriminalität
• Jugendstrafrecht
• Kapitaldelikte (Mord, Totschlag usw.)
• Klageerzwingung
• Körperverletzungsdelikte
• Korruptionsdelikte (z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
• Nebenklage
• Opferschutz
• Revision
• Schuldunfähigkeit
• Sexualdelikte (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung usw.)
• Täterschaft und Teilnahme
• Umweltstrafrecht
• Zeugenbeistand

Steuerstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechtes, umfasst im wesentliche folgende Gebiete:
• Finanzwirtschaft (Steuer-, Zoll- und Subventionsdelikte)
• Gesamtwirtschaft (Kreditwirtschaft und Wettbewerbsordnung)
• Einzelwirtschaft (Insolvenzdelikte, Geheimnisverrat, Umweltstrafrecht, Kapitalanlagebetrug)

Steuerstrafrecht

Wir sind für unsere Mandanten in folgenden Gebieten tätig:
• Beratung von Unternehmen und Unternehmensgruppen präventiv und bei Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft
• Beratung von Einzelpersonen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
• Strafverteidigung vor den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte und Rechtsmittelgerichten
Rechtsanwalt Harald Hotze – Fachanwalt für Strafrecht – ist in Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit tätig, sein Kooperationspartner, Rechtsanwalt Martin Barduhn, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Frankfurt am Main, ist ebenfalls bundesweit als Strafverteidiger tätig.
Ergebnisorientiertheit, Kompetenz und Verhandlungsgeschick gewährleisten eine Vertretung auf höchstem strafprozessualen Niveau.

Arbeitsstrafrecht

Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz spielen keine untergeordnete Rolle mehr. Rechtsanwalt Harald Hotze hat als Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht hier die optimale Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete in seiner Person vereint.

Arbeitsstrafrecht

Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz spielen keine untergeordnete Rolle mehr. Rechtsanwalt Harald Hotze hat als Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht hier die optimale Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete in seiner Person vereint.
Er ist bestens vertraut mit diesem Rechtsgebiet auftretenden fachlichen Bezügen zu arbeits-, straf-, sozial-, verwaltungs- und dienstrechtlichen Vorschriften.
Bei der Vertretung von Arbeitnehmern ist hier zum einen sicherzustellen, dass niemand wegen möglicher straflich relevanter Verhaltensweisen am Arbeitsplatz rechtliche Nachteile erleiden muss, ohne dass zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass eine tatsächliche Tatbegehung nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang ist eine objektive und auch kritische Beurteilung der  Sach- und Rechtslage durch einen Spezialisten dringend erforderlich, um hier die richtigen rechtlichen Empfehlungen geben zu können und entsprechend danach im Sinne der Mandantschaft zu handeln.
Bei der Unterstützung von Arbeitgebern oder Unternehmen als hinzugezogener Berater, der dem Auftraggeber sachgerecht beistehen soll, wenn es um die Vermeidung oder die Aufdeckung von Straftaten geht, ist die Beauftragung eines Spezialisten zwingend erforderlich, der zum einen arbeits- wie auch strafrechtliche Vorschriften als Fachanwalt genau einzuordnen weiß.
Deshalb sind hier in beiden Fällen verteidigungstaktische und verteidigungsstrategische Überlegungen besonders hervorzuheben, wie auch die sich daraus möglicherweise ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fortbestand oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wie auch für etwaige Schadensersatzverpflichtungen.
Insbesondere sind folgende Straftatbestände regelmäßig im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht anzutreffen:
–       § 263 StGB – Betrug.
–       § 266 a StGB – Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
–       § 201 StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen.
–       Straf und Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG).
–       Geheimnisverrat nach § 17 UWG.
–       Steuerstrafrecht und Beitragshinterziehung nach § 370 AO.

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